Beglaubigte Übersetzungen amtlicher Dokumente 

Englisch  --> Deutsch, Deutsch --> Englisch, Lateinisch --> Deutsch, Lateinisch --> Englisch


Mein Geschäftsangebot


Neue Übersetzungsaufträge kann ich nur noch in besonderen Fällen (wo andere nicht helfen können) annehmen. 

Die Gründe sind: mein Alter und Gesundheitszustand, häufige Abwesenheit, die Arbeit an einem Projekt, weitere Verpflichtungen. Ich bitte um Verständnis.

Latein: Mein Geschäftsangebot beschränkte sich stets auf beglaubigte Übersetzungen solcher Urkunden, die für heutige amtliche Zwecke benötigt werden (z.B. Hochschuldiplome). 


Anerkennung


Meine beglaubigte Übersetzung wird überall anerkannt. Sollte ausnahmsweise eine "Apostille" oder "Legalisation" (internationale Überbeglaubigung) verlangt werden, kann ich diese in Zusammenarbeit mit einem Notar besorgen (wofür dann zusätzlich die entsprechenden Notargebühren anfallen).  Meine Ermächtigung beruht auf den im Land Baden-Württemberg geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Beeidigung erfolgte am 4.10.1976 für Englisch, am 24.11.1983 für Lateinisch beim Landgericht Stuttgart. Ich bin in den entsprechenden amtlichen Verzeichnissen aufgeführt.

 

Verfahren 

 

Bei einer beglaubigten Übersetzung wird eine Kopie Ihrer Urkunde mit meiner Übersetzung zusammen geheftet. Bitte schicken Sie mir nicht das Original Ihrer Urkunde!

Ich kann keine Haftung bei Verlust auf dem Postweg übernehmen! Es genügt eine Kopie.

Schicken Sie mir diese bitte per E-Mail, Fax oder per Post (insbesondere wenn es sich um eine beglaubigte Kopie handelt).

 

Meine beglaubigte Übersetzung schicke ich Ihnen auf dem Postweg zu. Meine Rechnung liegt bei. 

 

Falls die Behörde Zweifel an der Authentizität der beigehefteten Kopie äußert, legen Sie dort Ihr Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie desselben vor.

Wer kann solche beglaubigte Kopien ausstellen? In Deutschland ist das bei jeder Gemeindebehörde oder auch Hochschule möglich. Sie müssen dafür nicht zum Notar gehen. (Allerdings gibt es Gemeindebehörden, die solche Beglaubigungen nur dann vornehmen, wenn das vorgelegte Dokument ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst ist.)

 

Dolmetscher bei Verhandlungen

 

Als allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher der englischen Sprache kann ich neben Gerichtsverhandlungen auch sonstige Behörden- und Notartermine, Trauungen, Gefangenenbesuche usw. wahrnehmen. Doch auch hier gilt: nur noch in besonderen Fällen (wenn andere nicht helfen können) - siehe oben.